Wie lange muss oder kann ich meine Babyschale nutzen?

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Zwei ganz verschiedene Fragen beschäftigen uns immer wieder, aber beide haben mit der Babyschale zu tun. Zum Einen hören die Eltern häufig, sie sollen die Babyschale so lange wie nur möglich nutzen und erst dann in den nächst größeren Sitz wechseln. Zum Anderen hören die Eltern verschiedene Regeln, wann eine Babyschale zu klein ist und noch dazu ist ihr persönliches Empfinden teilweise auch nochmal anders.

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Drei Jahre und nach Aussage der Eltern gelegentlich zufrieden in der Babyschale

Als Erstes möchten wir darauf hinweisen, dass das bisher angepriesene späte Umsteigen in den nächstgrößeren Sitz daher rührt, dass die Kinder nach der Babyschale normalerweise vorwärts fahren. Da Vorwärtsfahren gefährlicher ist, hält man die Eltern dazu an, die Kinder möglichst lange in der Babyschale zu belassen. Das ist aber nicht nötig, wenn das Kind in einen gut passenden rückwärtsgerichteten Autokindersitz umsteigt. Durch den Reboarder ist die sicherere Fahrtrichtung weiterhin beibehalten.

Zusätzlich jedoch sind die meisten Reboarder besser im Auto verankert und das etwas aufrechtere Sitzen schützt Kopf und Nacken noch besser als die liegendere Position in der Babyschale. Manche Kinder fühlen sich halb-liegend nicht mehr wohl, sobald sie mehr sehen möchten und sitzen können. Anderen Kindern passt die Schale an den Schultern nicht mehr und drückt sie dort zusammen. Sollte ein Kind also in einer Babyschale nicht mehr zufrieden sein, die Babyschale zu eng sein oder aus anderen Gründen der Umstieg gewünscht werden, ist ein gut passender Reboarder eine sichere Alternative.

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Neun Monate im gut passenden Reboarder

Hierbei sollte man darauf achten, dass die Gurte auf Schulterhöhe im Sitz verschwinden und nicht höher sind. Wenn die Gurte zu hoch sind, kann man das Kind nich richtig sichern und es wird im Unfall in den Gurten rutschen. Zudem kann ein Blick auf das Gurtschloss sinnvoll sein, welches am knöchernen Teil des Beckens und nicht im weichen Bauchraum liegen sollte. Je nach Zulassungsnorm gibt es Gewichtsgrenzen oder Größengrenzen für die Reboarder. Bei der ECE R 44/04 gibt es Reboarder ab 0kg oder ab 9kg Körpergewicht. Ein Sitz ab 9kg darf auch erst mit einem Kind über 9kg verwendet werden. Bei iSize-Sitzen gibt es eine Mindestgrößenangabe, so dass man das Kind messen muss. Zusätzlich ist es sinnvoll, dass man das Kind Probesitzen lässt, denn in manche Sitzen passen die Kinder trotz erreichter Größenangabe noch nicht richtig sicher.

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Gurte korrekt auf Schulterhöhe

Nun ist aber das Kind glücklich in der Babyschale, die Eltern mögen die Babyschale ebenfalls. Wie lange kann das Kind darin liegen bleiben? Die bekannteste Faustregel besagt, dass der Kopf nicht über den Oberrand der Babyschale hinausragen darf. Das ist für die meisten Babyschalen korrekt. Manche Babyschalen mit fester Kopfstütze geben bereits andere Maßstäbe heraus. Unseren Recherchen nach sollte man es trotzdem weiterhin so handhaben, dass der Kopf in einer Babyschale niemals über den Rand schauen darf. Das heißt: Sobald nur noch wenig Platz ist, muss man sich spätestens einen Folgesitz besorgen um nicht in Zeitnot zu geraten, wenn das Kind plötzlich einen Wachstumsschub hat.

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19 Monate und es passt gerade noch so am Oberrand

Weiterhin ist es wichtig auf die Gurthöhe zu achten. Auch bei der Babyschale sollte der Gurt auf Schulterhöhe im Sitz verschwinden. Er sollte weder zu hoch sein, noch sollte er um die Schulter herumgehen und am Rücken unterhalb der Schulter in den Sitz hineingehen. Wenn man ein Kind so fest anschnallt, dann würde die Wirbelsäule zusammengestaucht und das Kind müsste sich krümmen. Da die Eltern das nicht möchten, schnallen sie das Kind oft nicht fest genug an. Auch wichtig ist die Gewichtsgrenze. Babyschalen gibt es in Gruppe 0 bis 10kg und in Gruppe 0+ bis 13kg. Dies kann man der Anleitung oder dem orangenen Prüfetikett entnehmen. Worauf es absolut nicht ankommt, das ist die Beinlänge. Die Beine dürfen an der Sitzbank anstehen, sie dürfen auch angewinkelt sein. So lange es das Kind nicht stört, geht hiervon kein Sicherheitsrisiko aus.

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Die Babyschale kann also genutzt werden, solange der Kopf komplett im Sitz liegt und die Gurte nicht unterhalb der Schulter verlaufen. Zudem darf das Maximalgewicht nicht überschritten sein. Sollten die Eltern jedoch einen früheren Umsteig wünschen, dann ist ein zur Größe des Kindes passender Reboarder eine sichere Lösung.

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22 Monate - nun doch zu groß

Manchen Kindern mit langem Oberkörper passt eine Babyschale schon mit sechs Monaten nicht mehr gut, ein anderes Kind kann noch mit drei Jahren hineinpassen. Oft werden die Schalen dann nur noch in Ausnahmefällen genutzt. Zudem sind Babyschalen verschiedener Hersteller auch unterschiedlich lange nutzbar.

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Definitiv zu groß :-)

Hier seht Ihr noch ein paar Beispiele von passenden Kindern:

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Anmerkung zu den Kommentaren unten:

Es gibt keine Vorschrift, dass Kinder bis 15 Monate rückwärts fahren müssen. Es kommt hier auf den Kindersitz an. Ist dieser nach ECE-Norm R 44/04 zugelassen, so gibt es Gewichtsgrenzen. Erst ab neun Kilogramm Körpergewicht darf ein Kind in einem vorwärts gerichteten Sitz fahren. Natürlich viel zu früh, wenn man das unter dem Aspekt der Sicherheit betrachtet.

Ist der Sitz jedoch nach i-Size-Norm zugelassen, so muss das Kind bis mindestens 15 Monate rückwärts darin fahren.

Diese Normen gelten auf EU-Ebene. In Spanien im Urlaub beispielsweise ist das ebenso wie in Deutschland oder in Schweden. Lediglich wie lange Kinder überhaupt in einem Kindersitz sitzen müssen, das ist in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt.

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  • Per Gesetz: mind.15 Monate rückwärts

    Toller Bericht! Super wäre wenn ihr auch noch einbauen würdet, dass der Gesetzgeber vorsieht das Kinder MINDESTENS bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet im KFZ befördert werden müssen.

    Falls nicht, ist dieses sogar eine Ordnungswidrigkeit die bundeseinheitlich mit 25,00 € geahndet wird.

    Siehe dazu § 35a Abs. 13 StVZO und allgemein §21 STVO.
    MfG

  • Andere Länder, andere Maßstäbe

    Bevor wir auf unseren Reboarder umgestiegen sind, waren wir mit dem Zwerg (damals ca. 13 Monate alt und noch perfekt in die Babyschale passend) im Urlaub. Am Ende des Urlaubs wies uns eine Dame von der Autovermietung hin, dass, wenn uns die Polizei angehalten hätte, wir hätten Strafe zahlen müssen. Sie meinte, da die Beine des Kindes über die Babyschale hinausragen und das Baby sich bei einem Unfall die Beine brechen würde, hätten wir schon auf den nächsten Sitz umsteigen müssen. Es wäre viel zu gefährlich so und Zwerg hätte vorwärtsgerichtet fahren müssen. Ich musste fast lachen, wenn es nicht so traurig wäre und bin froh, dass ich das erst am Ende des Urlaubs erfahren habe. Lieber breche ich meinem Kind die Beine, als das Genick und es wäre mir vermutlich schwer gefallen mit dem Polizisten nicht zu diskutieren über den Sinn seiner Aussage...

    Ich war übrigens froh, dass das Kind damals noch in die Schale passte, denn Reboarder sind bei Flugreisen sehr unpraktisch.

  • Falsche Auslegung der vorgenannten Paragraphen

    Sehr informativer Bericht, der mal Unklarheiten ausräumt!
    Die im vorgehenden Kommentar genannten Paragraphen werden allerdings falsch interpretiert, mitnichten darf das Kind bis 15 Monate nur rückwärts gerichtet transportiert werden! Ob es nicht dennoch sinnvoll ist aus Gründen der Sicherheit möchte ich hier außen vor lassen, aber ein Bußgeld wird niemand bekommen, der sein Kind in einem nach vorne gerichteten, nach Größe und Gewicht passenden Sitz im Auto mitnimmt!
    Mit freundlichen Grüßen