Mit einem Einkauf bei den Zwergperten in der Schweiz erhälst du eine Unfallaustauschgarantie

Solltest Du einen Unfall haben, ist der Schreck schon groß genug! Deswegen kümmern wir uns darum, dass Du schnellstmöglich einen Austauschsitz bekommst und mit Deinem Kind wieder sicher unterwegs bist.

Die ECE-Norm 44 im Absatz 15.3.7 fordert, dass ein Kindersitz ausgetauscht wird, wenn er starken Belastungen ausgesetzt war.

Nach einem Unfall sollte der Kindersitz, der in den Unfall verwickelt war, also entsorgt und es muss ein anderer Sitz genutzt werden. Das Material eines Kindersitzes kann ein Kind nur ein Mal schützen. Es nimmt im Unfall bei starken Belastungen Energie auf und kann sich dadurch verändern. Dann kann es beim nächsten Mal nicht genauso gut noch ein Mal schützen.

Dies gilt für alle Kindersitze, egal ob sie mit Isofix oder mit dem Autogurt befestigt werden.

  1. Du hattest einen selbstverschuldeten Unfall
  2. Kassenzettel/Rechnung UND polizeilicher Unfallbericht liegen uns vor.
  3. Aus einem offiziellen Dokument wie dem polizeilichen Unfallbericht, geht hervor, dass der Unfall stattgefunden hat und dass der Kindersitz dabei im Auto war.
  4. Der Kindersitz wurde nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet. Ein Schreiben der Versicherung dafür muss vorgelegt werden.(Nichtversicherungserklärung)
  5. Du meldest den Unfall innerhalb von 14 Tagen, nachdem es passiert ist.
  6. Der Kindersitz muss einen Aufprall erlebt haben.
  7. Zwei Autos trafen sich mit mindestens 10 km/h Aufprallgeschwindigkeit.
  8. Parkrempler oder ein Aufrutschen eines anderen Autos auf das stehende Auto bringen keine Beschleunigung und damit starke Belastung mit sich, deswegen tauschen wir nicht aus.
  9. Vollbremsungen ohne Aufprall hält ein Kindersitz problemlos aus, deswegen tauschen wir nicht aus.
  10. Der Kindersitz ist nicht älter als sechs Jahre ab Kaufdatum.
  11. Du bist der Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes.
  12. Dieser Service kann nur für Kunden aus der Schweiz angeboten werden.


Du musst lediglich die folgenden Unterlagen vollständig einreichen:

  1. Unfallbericht von der Polizei mit Erwähnung des Kindersitzes
  2. Rechnung/Kassenzettel vom Kauf
  3. Nichtversicherungserklärung 

Dieser Service gilt nur für den Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes.

Bei Weiterverkauf erlischt die Austauschgarantie.

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