Was erfahre ich aus dem Prüfetikett?

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Jeder Kindersitz bekommt bei Zulassung ein Prüfetikett. Es hat sich durchgesetzt, dass dieses Etikett orange ist. Zunächst ist die Grundaussage des Prüfetiketts: "Dieser Sitz ist offiziell getestet und zugelassen nach Norm ECE R 44/XX oder ECE R129"

Jeder Kindersitz muss dieses Etikett haben, denn es ist die einzige Möglichkeit die offizielle Zulassung nachzuweisen. Sollte man in eine Kontrolle kommen, wird immer nach diesem Etikett geschaut.

Das heißt auch, dass ein Kindersitz ohne Prüfnorm-Aufkleber offiziell nicht zugelassen ist. Ohne diesen Aufkleber ist für den Polizisten, der das Auto kontrolliert, nicht sicher zu erkennen, ob der Sitz zugelassen ist. Damit wird der Sachverhalt behandelt, als wäre kein Kindersitz vorhanden. Also immer die Plakette am Sitz lassen und unter keinen Umständen entfernen.

Zudem macht es Sinn sich mal anzuschauen, wo die Plakette sitzt, so dass man im Fall des Falles nicht suchen muss.

Was aber bedeuten die einzelnen Buchstaben und Ziffern auf dem Prüfetikett?

Prüfnorm:

  1. ECE R 44: Das ist die Norm für Kindersitze, in der bisher alles geregelt wurde.
  2. ECE R 129: Das ist die neue i-Size-Norm, welche der ECE R 44 nachfolgen soll. Momentan gelten beide parallel.

Ein großes „E“ im Kreis: Europäisches Prüfkennzeichen

Eine Ziffer hinter dem E: Die Ziffer zeigt das Land, in dem der Sitz zugelassen wurde. Hier steht 1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für Niederlande und so weiter.

Zahlenfolge mit 04 oder 03 am Anfang:  Dies ist die Zulassungsnummer des Kindersitzes. 44/04 ist die aktuelle Norm, 44/03 ist die Vorgängerin. Sitze mit der 44/03 dürfen ebenfalls noch benutzt werden. Hier ist auf Materialermüdung zu achten! Manchmal steht auch ECE R 44/04 oder 44/03 direkt zusammen und einzeln gut erkennbar. Wenn dem nicht so ist, dann suche nach einer Zahlenfolge weiter unten. ECE R 44/01 und 44/02 sind NICHT mehr zugelassen für die Beförderung von Kindern.

Art der Zulassung:

  • Universal: Diese Sitze dürfen ohne Typenliste auf allen Sitzplätzen in Autos verwendet werden, welche für die Beförderung von Passagieren zugelassen sind. Das Auto muss die Vorschriften ECE R14 und R16 erfüllen. Isofix-Sitze müssen immer mit Isofix und einem weiteren Verankerungspunkt befestigt werden: Stützfuß oder Top-Tether. Zudem muss im Handbuch des Autos erwähnt sein, dass es für die Nutzung mit Universal-Isofix-Kindersitzen geeignet ist.
  • Semi-Universal: Viele Kindersitze benötigen zusätzliche Prüfungen für einen sicheren Einbau, welche durch den Kindersitzhersteller erfolgen müssen. Dieser liefert dann eine Fahrzeugtypenliste mit dem Sitz. Das Auto und der Sitzplatz, in dem man den Sitz nutzen möchte, muss hierauf erwähnt sein. Sollte das nicht der Fall sein, kann man sich an Fachhändler oder den Kindersitzhersteller wenden. Ein Grund hierfür ist beispielsweise die Bodenbeschaffenheit bei Stützfuß-Sitzen.
  • Fahrzeugspezifisch: Es gibt mittlerweile kaum noch Kindersitze, die wirklich nur für die Nutzung in bestimmten Fahrzeugen zugelassen sind und es werden keine neuen Kindersitze mehr zugelassen in dieser Kategorie. Wir führen keine fahrzeugspezifischen Kindersitze. Hierfür musste in jedem Fahrzeugmodell für die Zulassung ein eigener Crashtest stattfinden.Zulassungsgruppe nach Gewicht (R 44/04) oder nach Größe (mit Maximalgeeicht) (i-Size=R 129):

Zulassungsgruppe oder -größe:

  • Gruppe 0: 0-10kg, 0+: 0-13kg
  • Gruppe 1: 9-18kh
  • Gruppe 2: 15-25kg
  • Gruppe 3 -> gibt es nicht einzeln, immer in Kombination mit Gruppe 2 -> Gruppe 2/3: 15-36kg
  • i-Size: im Moment nur bis 105cm, je nach Hersteller anderes Mindestmaß und Maximalgewicht je nach Gewicht des Kindersitzes

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Weiterhin sind oft noch die Artikelnummer des Herstellers, ein Produktionsdatum, der Name des Kindersitzmodells und der Name des Kindersitzherstellers aufgedruckt. Diese Daten können sich aber auch auf weiteren Etiketten befinden. Das Herstellungsdatum ist teilweise auch im Plastik verarbeitet und sieht aus wie auf den TÜV-Plaketten am Autokennzeichen.

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